Finanzielle Förderung
Regionale Förderung
Genauere Informationen erhaltet Ihr auf der Seite der KVB. Hier zeigen wir euch die Übersicht:
- Zuschuss zu den Investitionskosten der Niederlassung – bis zu 90.000 Euro
 - Zuschuss zu den Beschäftigungskosten eines angestellten Arztes – bis zu 4.000 Euro/Quartal
 - Zuschuss zu den Investitionskosten der Errichtung einer Zweigpraxis – bis zu 22.500 Euro
 - Finanzielle Förderung zur Praxisfortführung über das 63. Lebensjahr hinaus – bis zu 4.500 Euro/Quartal
 - KVB-Eigeneinrichtung / KVB-Arztpraxen / Einrichtungen nach §105 Abs. 1c SGB V in (drohend) unterversorgten Planungsbereichen
 - Finanzielle Förderung des Praxisaufbaus (nur bei Unterversorgung) – bis zu 85% des durchschnittlichen Honorarumsatzes der Fachgruppe
 - Zuschuss zu den Investitionskosten einer Anstellung eines Arztes/Psychotherapeuten – bis zu 15.000 Euro
 - Zuschuss zu den Beschäftigungskosten einer VeraH / Präventionsassistentin / nicht-ärztlichen Praxisassistentin – bis zu 1.500 Euro
 - Zuschuss zu den Weiterbildungskosten für Fachärzte / Ausbildungskosten Psychotherapeuten – bis zu 2.700 Euro/Monat bzw. 17,31 Euro/Stunde
 - Sicherstellungszuschläge – Quartalsweise Zuschlag in Höhe von 4.500 Euro in Regionen mit (drohender) Unterversorgung
 - Förderung des Sprechstundenangebots bei Unterversorgung in KVB-Arztpraxen – bis zu 400 Euro für drei zusammenhängende Sprechstunden sowie bis zu 100 Euro je zusätzlicher voller Sprechstunde am Tag