Blogbeitrag in Allgemein

Lotse durch das Gesundheitswesen – der oder die Hausärzt:in

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Lotse durch das Gesundheitswesen – der oder die Hausärzt:in

von Tobias Peissig am 10.03.2022 in Allgemein

Der oder die Hausärzt:in – Lotse durch das Gesundheitswesen. Die ärztliche Versorgung ist das Kernstück des deutschen Gesundheitssystems, die ambulante ärztliche Versorgung wird fast ausschließlich durch niedergelassene Haus- und Fachärzt:innen garantiert. Nach §75 SGB V sind die Kassenärztlichen Vereinigungen durch den Sicherstellungsauftrag verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zu garantieren. Wie viele freie Sitze es in den entsprechenden Regionen gibt und wo sich ein Vertragsarzt niederlassen kann, wird durch die Bedarfsplanung nach §99 SGB V geregelt.

Umfang der hausärztlichen Versorgung

In Deutschland wird die hausärztliche Versorgung als Teilbereich der vertragsärztlichen Versorgung personell aus zwei Quellen gespeist. Einerseits durch Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin und andererseits durch Fachärzte für Innere Medizin. Fachärzt:innen sind gemäß §73.1a SGB V verpflichtet, bei einer Tätigkeitsaufnahme in der vertragsärztlichen Versorgung zu entscheiden, ob sie haus- oder gebietsärztlich tätig sein wollen. Der generelle Umfang der hausärztlichen Versorgung wird in §73 SGB V festgeschrieben:

  1. die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes; Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapieeinrichtungen sind nicht ausgeschlossen,
  2. die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen einschließlich der Vermittlung eines aus medizinischen Gründen dringend erforderlichen Behandlungstermins bei einem an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer.
  3. die Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung,
  4. die Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen.

Lotse durch das Gesundheitswesen

In Deutschland lebende Menschen können nach §76 SGB V ihren Arzt/ ihre Ärztin grundsätzlich frei wählen. Dies führt dazu, dass die oben zitierte Koordination bisweilen erschwert werden könnte. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit soll der/die Hausärztin die erste Anlaufstation sein und als Lotse durch das Gesundheitswesen führen. Darauf aufbauend sind die gesetzlichen Krankenversicherungen nach §73b Abs. 1 SGB V verpflichtet eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten.

Gerade in einer alternden Gesellschaft ist das von großer Bedeutung. Für eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau braucht es jemanden, der den Überblick behält. Der/die Hausärzt:in hat hier eine Schlüsselfunktion inne. Er ist dafür weitergebildet, als erster Ansprechpartner seiner Patienten Beschwerden aus ganz unterschiedlichen Bereichen zu behandeln, abzuwägen und bei Bedarf die Koordination mit Fachärzten, Krankenhäusern oder weiteren Heilberufen zu übernehmen. Mit den Hausarztverträgen (auch Hausarztzentrierte Versorgung genannt) wird diese Rolle der Hausärzt:innen gestärkt. Sie sind eine funktionierende Alternative zu den Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Im Idealfall verhindert der/die Hausärzt:in unnötige Termine beim Facharzt oder im Krankenhaus sowie Operationen. Er bewahrt den Überblick zu Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten. Damit sollte es seltener zu Wechselwirkungen bei Medikamenten oder doppelten Untersuchungen kommen.

Hausärzt:in als Lotse und weitere Informationen / Newsletter

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