Für Neuniederlassungen oder Anstellungen im ländlichen Raum kann eine Förderung in Form eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von max. 60.000 Euro gewährt werden.
Für Neuniederlassungen oder Anstellungen im ländlichen Raum kann eine Förderung in Form eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von max. 60.000 Euro gewährt werden. Entsprechende Förderanträge können von Ärzten, Psychotherapeuten und MVZ gestellt werden, die eine Niederlassung anstreben oder Ärzte/Psychotherapeuten in einem Anstellungsverhältnis erstmalig beschäftigen werden.
Voraussetzung:
Die Förderung wird ausgeschrieben für Planungsbereiche, für die die KVN aufgrund des Versorgungsgrades und der Altersstruktur einen besonderen Besetzungsbedarf ermittelt.