Landarztprämie: Bis zu 60.000 €

Das Land Bayern strebt eine möglichst flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung an und fördert die Niederlassung im ländlichen Bereich mit bis zu 60.000 €.

Finanzielle Förderung

60.000 €

Assistenzärzt:innen, Fachärzt:innen, Niedergelassene

Bayern

Förderregion

Bayern

Bayern

Mehr Informationen und Bewerbung

Eine möglichst flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der bayerischen Bevölkerung hat für die Bayerische Staatsregierung hohe Priorität. Einen wichtigen Beitrag leistet hier die Niederlassungsförderung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ländlichen Gegenden des Freistaats.

  • Bei einer Niederlassung beträgt die Förderung bis zu 60.000 Euro (Vertragspsychotherapeutinnen/-therapeuten bis zu 20.000 Euro),
  • bei Gründung einer Filialpraxis bis zu 15.000 Euro (Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten bis zu 5.000 Euro)

Stand: 01/2021

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Telefon: +49 89 540233-0
Telefon: +49 911 21542-0
E-Mail: poststelle@stmgp.bayern.de

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