Niederlassungsförderung – LK Cloppenburg

Seit 2020 unterstützt die Gesundheitsregion des Landkreises Cloppenburg Sie finanziell bei der Niederlassung.

Finanzielle Förderung

30.000 €

Fachärzt:innen

Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen

Förderregion

Landkreis Cloppenburg

Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen

Mehr Informationen und Bewerbung

Derzeit werden folgende Facharztrichtungen von uns finanziell unterstützt:

  • Allgemeinmediziner*innen
  • Kinderärzte*innen

Für eine Niederlassung oder für den Aufbau einer Zweigpraxis im Landkreis Cloppenburg vergeben wir jährlich bis zu zwei Förderungen. Folgende Beträge stehen dafür zur Verfügung:

  • 15.000 EUR bei Niederlassung innerhalb des Landkreises
  • 30.000 EUR bei Niederlassung in einem Akutgebiet des Landkreises Cloppenburg
  • 10.000 EUR bei Aufbau einer Zweigpraxis

Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte der Homepage der Gesundheitsregion des Landkreises Cloppenburg.

Zusätzlich zum Förderprogramm der Gesundheitsregion gibt es noch die Möglichkeit, sich von der Wirtschaftsförderung des Landkreisesunterstützen zu lassen. Hier stehen unabhängig von der Facharztrichtung bis zu 50.000 EUR zur Verfügung. Die Landkreismittel sind untereinander kumulierbar (nach Einzelfallentscheid).

  1. Die Förderung setzt voraus,
  • dass die Niederlassung bzw. Gründung einer Zweigpraxis mit der ärztlichen Bedarfsplanung in Übereinstimmung steht und die zulassungsrechtliche Entscheidung erfolgt ist,
  • dass der Zuwendungsempfänger sich verpflichtet, die hausärztliche Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung auf- zunehmen,
  • dass der Zuwendungsempfänger sich bei einer Niederlassung bzw. Gründung einer Zweigpraxis verpflichtet, die hausärztliche Tätigkeit für die Dauer von fünf Jahren auszuüben (im Falle der Filialbildung im Umfang von mindestens zehn Stunden pro Woche an mehreren Tagen in der Zweigpraxis),
  • dass mit der Niederlassung bzw. Gründung einer Zweigpraxis vor der Bewilligung nicht begonnen wurde oder ausnahmsweise die schriftliche Zustimmung zur vorzeitigen Niederlassung erteilt worden ist.

Landkreis Cloppenburg

Christoph Essing
+49 4471 15237
essing@lkclp.de

Zum Förderprogramm