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Was macht eigentlich der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)?

von Tobias Peissig am 02.03.2022 in Allgemein

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Der G-BA: jeder der im deutschen Gesundheitssystem arbeitet hat mindestens schon einmal von diesen drei Buchstaben gehört. G-BA steht grundlegend erst einmal für „Gemeinsamer Bundesausschuss“. Aber was macht eigentlich der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)? Wir haben es hier zusammengefasst:

Was macht eigentlich der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)

Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie Schweden oder Großbritannien, wird die Gesundheitsversorgung in Deutschland nicht durch die Regierung oder durch den Staat gewährleistet. Es werden zwar gesetzliche Rahmenbedingungen vorgegeben, die Einzelheiten werden aber von der sogenannten Selbstverwaltung festgelegt. Die Träger des Gesundheitswesens organisieren sich selbst, um in eigener Verantwortung die Gesundheitsversorgung aller gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland zu gewährleisten. In Deutschland sind etwa 73 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert. Sie alle haben den Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung. Zur Selbstverwaltung gehören unter anderem die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie die gesetzlichen Krankenversicherungen

In dieser Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesauschuss das wichtigste Organ. Das Beschlussgremium setzt sich aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Dieses Plenum besteht wiederum aus einem unparteiischen Vorstand, zwei unparteiischen Mitgliedern, fünf Vertreter:innen der gesetzlichen Krankenkassen und fünf Vertreter:innen von Leistungserbringern (KBV, KZBV, DKG). Darüber hinaus gibt es Patientenvertreterinnen und -vertreter, welche zwar Mitberatungs- und Antragsrechte besitzen, nicht aber mit abstimmen dürfen.

Aufgaben des G-BA (Gemeinsamen Bundesausschuss)

Die Aufgaben des G-BA sind im fünften Sozialgesetzbuch verankert und betreffen viele Bereiche. Neben der Bewertung neuer und innovativer Medikamente und der Frage, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Einzelnen übernommen werden, gehören zu den Aufgaben auch die Erstellung von Qualitätsstandards in Krankenhäusern und ärztliche Behandlungsmethoden. Der G-BA wird in steht unter einer Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Diese Aufgaben werden von dem Gremium in der Regel durch den Beschluss von Richtlinien erfüllt. Diese Richtlinien haben den Charakter von untergesetzlichen Normen und sind für die Akteure der gesetzlichen Krankenversicherung und allen gesetzlich versicherten Menschen rechtlich bindend.

In der Geschäfts- und Verfahrensordnung sind Strukturen und Fristen festgelegt, mit denen der Gemeinsame Bundesausschuss zu seinen Verordnungen kommt. Ziel hierbei ist es eine vor allem transparente und rechtssichere Entscheidung zu treffen. Darüber hinaus müssen die Entscheidungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen.

Was macht eigentlich der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) und weitere Informationen / Newsletter

In unserer Reihe Was macht eigentlich… haben wir bisher die Kassenärztliche Vereinigungen und die Ärztekammern erklärt. Habt ihr Vorschläge für weitere Themen? Meldet Euch gerne bei uns.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des G-BA. Du interessierst Dich für das Thema Landarzt sein? Melde Dich hier zu unserem Newsletter an.

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